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BTS-Linienführung im Raum Oberaach: näher an die Bahn?

Gemäss dem kantonalen Richtplan (KRP) ist die Linienführung der Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) im Raum Oberaach noch näher zu prüfen. Die entsprechenden Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Am 19.06.13 wurde die Bevölkerung der Region über die aktuellen Ergebnisse informiert. Dabei wurden insbesondere zwei bahnnahe Varianten als Alternative zur gegenwärtigen Linienführung gemäss Richtplaneintrag vorgestellt. Die Bevölkerung wurde eingeladen, sich bis zum 20. Juli 2013 zu den Varianten zu äussern.

Im Raum Oberaach verläuft die BTS gemäss dem aktuellen kantonalen Richtplan in einem grossen Bogen durch das Gebiet Schrofen. Diese Festsetzung wurde mit dem Auftrag ergänzt, bei der weiteren Bearbeitung auch mögliche Linienführungen entlang des SBB-Trassees zu prüfen. Als Ergebnis der entsprechenden Arbeiten, welche von den Behörden der betroffenen Gemeinden sowie ortskundige Mitwirkenden begleitet und unterstützt wurde, stehen nun drei mögliche Varianten im Vordergrund:

  • die bisherige Variante gemäss KRP,
  • eine bahnnahe Variante entlang dem Bahn-Trassee und
  • eine Viadukt-Variante direkt über dem Bahn-Trasse.

Drei Varianten im Überblick

In der aktuellen KRP-Variante unterquert die BTS im Gebiet Waad die Bahnlinie. Anschliessend führt sie in einem grossen Bogen durch den Ortsteil Schrofen und unterquert dabei die Neumühlestrasse und die Kreuzung Kreuzlinger-/Schrofenstrasse. Der Vollanschluss Amriswil West liegt nordwestlich des Industriegebiets Schrofen. Die Anbindung von BTS und OLS an das bestehende Strassennetz erfolgt durch zwei neue Zubringerstrassen, die eine von/zur Weinfelderstrasse, die andere von/zur Kreuzung Kreuzlinger-/Schrofenstrasse. Nach einer 300 m langen 4-spurigen Verflechtungsstrecke OLS - BTS verläuft die BTS auf einer Länge von 1.5 km parallel zur Bahnlinie auf deren Südseite, bevor sie diese dann vor Erlen unterquert. Das Trassee der BTS liegt bei der KRP Variante mehrheitlich in Tieflage.

Bei der bahnnahen Variante verläuft die BTS zwischen dem Oberaacher Gewerbegebiet Weidwiesen im Osten von Oberaach bis nach Erlen mehrheitlich nahe der Bahnlinie. Im gesamten Siedlungsgebiet von Oberaach liegt sie nördlich der Bahnlinie in Tieflage. Dabei wird die Kreuzlingerstrasse in einem 150 m langen Tagbau-Tunnel unterquert. Der Vollanschluss liegt westlich von Oberaach, etwas von der Bahnlinie entfernt. Westlich des Anschlusses Amriswil West unterquert die BTS die Bahnlinie und verläuft dann wie bei der Richtplanvariante parallel zur Bahnlinie auf deren Südseite, bevor sie diese dann vor Erlen unterquert.
Der Anschluss an die Oberlandstrasse (OLS) und das bestehende Strassennetz erfolgt über einen Grosskreisel unter der BTS. Die Zubringerstrasse nach Süden unterquert die Bahnlinie und verläuft westlich des Siedlungsgebiets bis zur Weinfelderstrasse, resp. mit einer zusätzlichen Zubringerstrasse zur Kreuzung Kreuzlinger-/Schrofenstrasse.

Bei der Viadukt-Variante verläuft die BTS im Sinne einer Hochstrasse mehrheitlich direkt über der Bahnlinie. Sie wird im Osten von Oberaach - im Gebiet Waad - leicht ansteigend auf die Bahn geführt und führt dann über einen 3.1 km langen Viadukt bis nach Erlen, wo sie das Trassee der Bahn nach Norden verlässt und gleich wie bei der Richtplanvariante nach Westen verläuft. Der Anschluss an die OLS und das bestehenden Strassennetz erfolgt über einen sogenannten Rautenanschluss.

Weiteres Vorgehen

An der gestrigen Informationsveranstaltung, an der neben Regierungsrat Dr. Jakob Stark auch die kantonalen Projektverantwortlichen sowie Experten teilnahmen, wurde über die Varianten informiert. Die Bevölkerung wurde aufgerufen, sich zu den Vorschlägen schriftlich zu äussern. Entsprechende Anregungen können bis zum 20. Juli 2013 beim kantonalen Tiefbauamt, Mobilität Thurgau, 8510 Frauenfeld eingereicht werden. In der Folge wird ein Vorentscheid über die Varianten gefällt. Wird eine vom Richtplan abweichende Linienführung gewählt, ist der Richtplan anzupassen. Die dafür erforderliche öffentliche Bekanntmachung würde nach den Sommerferien durchgeführt. Voraussichtlich im Oktober könnte dann der definitive Entscheid des Regierungsrates fallen und die entsprechende Richtplananpassung dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreiten werden.