BTS-Linienführung im Raum Oberaach: Mehrheit für Richtplan-Variante
Beim kantonalen Tiefbauamt sind 31 Stellungnahmen mit total 313 Unterschriften zur Linienführung der Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) im Raum Oberaach eingegangen. Die Mehrheit spricht sich für die Beibehaltung der Linienführung gemäss kantonalem Richtplan aus.
Im Raum Oberaach verläuft die BTS gemäss dem aktuellen kantonalen Richtplan (KRP) in einem grossen Bogen durch das Gebiet Schrofen. Diese Festsetzung wurde mit dem Auftrag ergänzt, bei der weiteren Bearbeitung auch mögliche Linienführungen entlang des SBB-Trassees zu prüfen. Als Ergebnis der entsprechenden Arbeiten, die von den Behörden der betroffenen Gemeinden sowie ortskundigen Mitwirkenden begleitet und unterstützt wurden, kamen zwei weitere Varianten hinzu: eine bahnnahe Variante entlang dem Bahn-Trassee und eine Viadukt-Variante direkt über dem Bahn-Trassee.
Die Bevölkerung der Region hatte nach einer Informationsveranstaltung am 19. Juni bis am 20. Juli Gelegenheit, sich zu allen drei Varianten schriftlich zu äussern. Beim kantonalen Tiefbauamt sind innert dieser Frist 31 Stellungnahmen von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Komitees mit total 313 (nicht verifizierten) Unterschriften eingegangen, darunter eine Unterschriftensammlung mit 261 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern. Die Mehrheit sprach sich dabei für die Beibehaltung der Richtplan-Variante aus (19 Eingaben mit 295 Unterschriften). Auf die bahnnahe Variante entlang dem Bahn-Trassee entfielen 6 Eingaben mit 9 Unterschriften, auf die Viadukt-Variante direkt über dem Bahn-Trassee 1 Eingabe mit 2 Unterschriften. In 5 Eingaben mit 7 Unterschriften wurden alle Varianten abgelehnt.
Nach Eingang der Stellungnahmen des Stadtrates Amriswil und des Gemeinderates Erlen wird der Regierungsrat Ende August im Rahmen einer Richtplan-Anpassung einen Vorentscheid über die Varianten fällen und eine öffentliche Bekanntmachung durchführen. Voraussichtlich im Oktober 2013 kann dann der definitive Entscheid des Regierungsrates fallen und die entsprechende Richtplananpassung dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet werden.