Bund genehmigt kantonalen Richtplan mit BTS und OLS
Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die «Änderung 2011» des kantonalen Richtplans (KRP) im Zusammenhang mit den Strassenbauvorhaben Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) und Oberlandstrasse (OLS) mit Schreiben vom 14. März 2013 genehmigt.
Die Änderung war vom Grossen Rat des Kantons Thurgau am 6. Dezember 2011 beschlossen worden. Sie beinhaltet die Festsetzung der Linienführung von BTS und OLS. «Die Genehmigung der Festsetzung der BTS im kantonalen Richtplan durch den Bund bedeutet, dass die räumliche Abstimmung erfolgt ist und gemäss Artikel 5 der Raumplanungsverordnung einer Festsetzung entspricht», schreibt der Bund in seinem Prüfungsbericht.
Aufgrund des Bundes-Netzbeschlusses wird die Hauptstrassenverbindung von Bonau nach Arbon (H14/474) voraussichtlich per 2014 als neue N23 ins Nationalstrassennetz überführt und geht damit in die alleinige Kompetenz des Bundes über. Dies bedeutet auch, dass der Bund dann für den Neubau dieser Strassenverbindung in Form der BTS zuständig sein wird. Diese Änderung der Zuständigkeit muss gemäss UVEK-Entscheid aus dem Richtplan ersichtlich sein, weshalb der Kanton beauftragt wird, den entsprechenden Richtplan-Eintrag zu gegebener Zeit anzupassen.
Neben diesem Hinweis erteilt das UVEK dem Kanton zwei weitere Aufträge für die Weiterentwicklung des Richtplans. Erstens sind im Verlaufe der weiteren Planung der BTS flankierende Massnahmen im Bereich Siedlung festzulegen. Zweitens sind die Richtplan-Aussagen zu den Fruchtfolgeflächen in Bezug auf die Kompensation von Landwirtschaftsland zu ergänzen, das für den Bau von BTS und OLS benötigt wird.
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau nimmt die Genehmigung der Richtplan-Änderung mit Befriedigung zur Kenntnis. Damit anerkennt der Bund, dass der Planungsprozess unter dem Titel «Mobilität Thurgau – BTS/OLS» mit Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte und dem Einbezug von Gemeinden und betroffener Bevölkerung eine hohe Qualität und umfassenden Charakter aufweist. Die Anerkennung der definitiven Festsetzung der Linienführung von BTS und OLS durch den Bund stellt eine wichtige Grundlage für die weiteren Planungs- und Projektierungsarbeiten dar.