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Bundesgericht weist Beschwerde gegen «BTS/OLS»- Abstimmung ab

Mit Urteil vom 17. Dezember 2012 hat das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerde gegen den Netzbeschluss des Grossen Rates und gegen die Botschaft des Regierungsrates zur Volksabstimmung über BTS/OLS abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist . Die Ausführungen des Regierungsrates werden im Urteil als instruktiv, sachlich und wohlausgewogen bezeichnet.

Der Beschwerdeführer sah im Netzbeschluss BTS-OLS des Grossen Rates die Einheit der Materie verletzt und warf dem Regierungsrat vor, mit der Abstimmungsbotschaft das Gebot der Objektivität verletzt zu haben.

Auf die Beschwerde betreffend Netzbeschluss trat das Bundesgericht nicht ein, da sie verspätet einging. Die Beschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft wies es als unbegründet ab. Die Abstimmungsbotschaft vermittle einen ebenso instruktiven wie sachlichen und wohlausgewogenen Eindruck. Der Regierungsrat hat gemäss dem Bundesgericht weder das Gebot der Sachlichkeit noch die Abstimmungsfreiheit verletzt.

Der zuständige Regierungsrat Jakob Stark ist erfreut, dass die Ungewissheit mit dem Urteil beseitigt ist. Er hofft, dass der Entscheid jetzt akzeptiert wird. Der Regierungsrat sei bei der Planung von BTS und OLS immer sehr sorgfältig vorgegangen und werde auch in Zukunft alle interessierten Kreise einbeziehen.