Weiteres Vorgehen betreffend Strassenbauvorhaben mit Bund abgesprochen
Die weitere Planung und Projektierung der Bodensee-Thurtalstrasse erfolgt in drei Etappen. Für die erste Etappe von Arbon bis Oberaach wird der Kanton Thurgau in den Jahren 2013 und 2014 das Generelle Projekt gemäss Bundesvorgaben ausarbeiten.
Nach der positiven Volksabstimmung zum Netzbeschluss betreffend Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) und Oberlandstrasse (OLS) vom 23. September 2012 haben das Departement für Bau und Umwelt (DBU) und die Geschäftsleitung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) Ende November an einer gemeinsamen Sitzung das weitere Vorgehen auf dem Weg zur Realisierung der beiden Strassenprojekte erörtert.
Regierungsrat Jakob Stark, Chef des Departementes für Bau und Umwelt und Leiter der Thurgauer Delegation an der Sitzung in Bern, fasste das Ergebnis der Aussprache wie folgt zusammen: «Die BTS-Planung erfolgt in drei Etappen. Das DBU wird die Planungsarbeiten für die erste Etappe von Arbon bis Oberaach so weit voran treiben, dass dem Bund spätestens 2014 ein Dossier mit allen Unterlagen, welche für ein Generelles Projekt (GP) nach Nationalstrassengesetz notwendig sind, übergeben werden kann.» Das ASTRA habe das Vorgehen ausdrücklich begrüsst und eine bestmögliche Begleitung zugesichert. Das Bewilligungsverfahren für das GP bis zu dessen Genehmigung durch den Bundesrat wird dann durch das ASTRA geführt. Ob und wann dieser Antrag vom zuständigen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) an den Bundesrat gestellt wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden und hängt namentlich von der Beurteilung sämtlicher Vorhaben auf den neu vom Bund übernommenen Nationalstrassenabschnitten ab. Darüber wird entschieden, wenn das GP vorliegt.
Wie bereits in der Botschaft zur Volksabstimmung dargelegt worden war, wird die heutige Hauptstrassenverbindung von Bonau nach Arbon aller Voraussicht nach per 2014 als N23 ins Nationalstrassennetz überführt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Bund für Planung, Bau, Unterhalt und Finanzierung des entsprechenden Abschnitts zuständig sein. Um einen reibungslosen Übergang und die Koordination mit den Arbeiten für die in der Zuständigkeit des Kantons verbleibende OLS sicherzustellen, ist eine frühzeitige Absprache der nächsten Schritte mit dem ASTRA unerlässlich.
Vor diesem Hintergrund hat das DBU den ASTRA-Verantwortlichen den aktuellen Planungsstand aufgezeigt. In der Folge wurde festgelegt, dass der Thurgau die kommenden Monate nutzen wird, um noch einige Details zu klären und die Akten so zu ergänzen, dass sie den Anforderungen einer Projektstudie nach Bundesrecht entsprechen. Bei der Weiterbearbeitung wird sich das Tiefbauamt sodann auf das bereits erwähnte Generelle Projekt (GP) für die erste Etappe beschränken, das bis spätestens Mitte 2014 fertiggestellt sein soll.
ASTRA-Direktor Rudolf Dieterle: «Es macht Sinn, dass die bereits umfassend und sorgfältig erarbeiteten BTS-Akten nach den Anforderungen des Bundes komplettiert werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass im jetzigen Moment noch keine Aussage über die weiteren Schritte gemacht werden kann. Der Bund begrüsst es jedoch, wenn noch seitens des Kantons die notwendigen Arbeiten in Richtung Generelles Projekt aufgenommen werden.»
Das Tiefbauamt wird die Planungsarbeiten im Januar 2013 unverzüglich aufnehmen. Dabei wird auch das Projekt OLS weiterbearbeitet, weil die 1. Etappe BTS und die OLS aus verkehrlichen Gründen zeitgleich in Betrieb genommen werden müssen. Im Februar wird die Raumplanungskommission über die weiteren Schritte informiert, im gleichen Zeitraum ist eine umfassende Information aller interessierten Verbände («Runder Tisch») sowie der betroffenen Gemeinden geplant.
Regierungsrat Stark zeigte sich im Nachgang zur Sitzung sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Die Aussprache habe in guter Atmosphäre stattgefunden. Sein Departement werde alles daran setzen, dem Bund zur gegebenen Zeit ein überzeugendes Dossier übergeben zu können. Die entsprechenden Arbeiten werden im Januar aufgenommen. Da aber derzeit noch eine Beschwerde gegen die Volksabstimmung zum Netzbeschluss beim Bundesgericht hängig ist, werden allfällige externe Aufträge erst nach Vorliegen des Urteils vergeben.