Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

BTS: Generelle Linienführung wird teilweise abgesteckt

Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 23. September 2012 sind das überparteiliche Komitee Ja zu BTS und OLS, das Komitee BTS-OLS-Nein und das Departement für Bau und Umwelt überein gekommen, dass es im öffentlichen Interesse liegt, wenn geeignete Teilstrecken der generellen Linienführung der Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) zur Information der Öffentlichkeit im Gelände korrekt sichtbar gemacht werden. Zu diesem Zweck haben die Parteien mit Datum vom 13. August 2012 eine Vereinbarung geschlossen, welche die Modalitäten regelt.

Die Sichtbarmachung der generellen Linienführung der BTS im Gelände erfolgt bis Freitag, 17. August, durch das kantonale Tiefbauamt. Die Strassenränder werden mit Holzpfählen gekennzeichnet, die Mittelachse mit rot markierten Pfählen. Bei tiefliegenden Teilstrecken wird das Absenkungsmass zudem angeschrieben. Bei Teilstrecken, für die eine Überdeckung vorgesehen ist, werden die Portale durch Pfähle gekennzeichnet, die überdeckten Teilstrecken dazwischen werden durch Pfähle mit grüner Kappe auf der Mittelachse gekennzeichnet. Alle Pfähle ragen ca. einen Meter aus dem Boden.

Die Teilstrecken werden nur mit dem Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer sichtbar gemacht. Das Einholen der Einverständniserklärungen oblag den Komitees.

Insgesamt sollen ca. fünf Kilometer der BTS-Strecke im Gelände abgesteckt werden. Es sind dies folgende neun Abschnitte: Portalbereiche Weinfelden-West und Ost, Bürglen, Sulgen, Ennetaach-Erlen, Sommeristrasse Amriswil, Romanshornerstrasse Amriswil Ost, Schulstrasse Salmsach und Bahnhofstrasse Neukirch-Egnach. Der übrige Verlauf der BTS ist mit dem verfügbaren Richtplan und der vorgesehenen Anlehnung an bestehende Strukturen (wie beispielsweise an die SBB-Linie) ohne Markierungen nachvollziehbar.

Die Komitees und das DBU sind überzeugt, mit der Markierung den Stimmberechtigten eine gute Information als Abstimmungsdienstleistung zu bieten. Dabei gilt es zu beachten, dass es sich um die generelle Linienführung gemäss Richtplan handelt. Bei der Detailprojektierung kann die Linienführung gemäss den Bedürfnissen der Eigentümer und Bewirtschafter sowie aufgrund technischer Begebenheiten noch angepasst werden.

open positions