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Verursachergerechte, faire Finanzierung der Oberlandstrasse

Im Kanton Thurgau sollen die Strassenverkehrsabgaben um rund 10 Prozent erhöht werden, um damit die Finanzierung der neuen Oberlandstrasse (OLS) sowie des übrigen Thurgauer Strassen- und Wegenetzes langfristig zu sichern. Die Erhöhung erfolgt jedoch nur, wenn das Thurgauer Stimmvolk am 23. September dem Netzbeschluss zur Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) und zur OLS stimmt.

«Mit dieser Vorlage kann eine frühzeitige Weichenstellung zur Sicherung des gesamten kantonalen Strassen- und Wegenetzes vorgenommen werden», betonte Baudirektor Jakob Stark anlässlich einer Medienkonferenz. Zum einen geht es um die Kosten, den Betrieb und Unterhalt der OLS, die als Kantonsstrasse realisiert wird und rund 220 Millionen Franken kosten wird. Zum anderen muss aber auch die Finanzierung von Unterhalt, Betrieb und Ausbau des übrigen Kantonsstrassen-, Velo- und Fusswegnetzes langfristig gewährleistet bleiben. «Die frühzeitige Weichenstellung entspricht dem Bedürfnis des Regierungsrates, den Stimmberechtigten rechtzeitig die finanziellen Folgen des Netzbeschlusses aufzuzeigen und die gute Finanzkraft der Strassenkasse langfristig zu erhalten», erklärte Regierungsrat Stark weiter und legte dar, dass bis zum Baubeginn der Strassen noch sechs bis zehn Jahre vergehen und erst dann Investitionskosten entstehen werden.

Er ging auch auf die Kritik der Gegner der Vorlage ein und bezeichnete diese als gesucht und teilweise irreführend: «So rechnet das Referendumskomitee den künftigen vollen baulichen und betrieblichen Unterhalt von 2,6 Millionen Franken jährlich als Kosten ab Baubeginn ein. Diese fallen aber erst nach dem Bau, in vollem Umfang frühestens zehn Jahre nach Fertigstellung an.» Er sei überzeugt, dass das Thurgauer Stimmvolk die Absichten der Gegner durchschaue, die mit ihren Behauptungen nur Zweifel an der Vorlage säen und Ängste wecken wollten. Er schloss mit den Worten: «Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist bekannt für seine solide und erfolgreiche Finanzpolitik.»

Regierungsrat Claudius Graf-Schelling zeigte die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf und rechnete vor, dass der in Aussicht gestellte Mehrertrag von jährlich vier bis fünf Millionen Franken absolut realistisch ist. «Die Behauptung, die Prognosen zur Entwicklung der Verkehrssteuereinnahmen seien abenteuerlich, wird damit im Fundament widerlegt», sagte er an die Adresse der Gegner. Als ganz offensichtlich tragbar bezeichnete er die Erhöhung der Strassenverkehrsabgaben um rund zehn Prozent. Für Personenwagen bewege sich die jährliche Mehrbelastung zwischen 15 und 120 Franken. Im Weiteren entkräftete er die Behauptung der Gegner, dass die Erhöhung zweckgebunden sei. «Das ist nachweislich nicht der Fall», so Justizdirektor Graf-Schelling. Bei einer Annahme des Netzbeschlusses werde die OLS auch gebaut, wenn die Erhöhung der Strassenverkehrsabgaben abgelehnt würde. Dann würde allerdings das für den Strassenbau benötigte Geld anderweitig fehlen, was der Regierungsrat bedauern würde und weshalb er bekräftigte: «Für den Fall der Annahme des Netzbeschlusses ist die massvolle Erhöhung der Strassenverkehrsabgaben dringend angezeigt.»

Regierungsrat Kaspar Schläpfer schliesslich setzte sich für den parallelen Ausbau von öffentlichem Verkehr und Individualverkehr ein und betonte: «Wir wollen kein Konkurrenzdenken zwischen öffentlichem und privatem Verkehr – wir brauchen beides.» Die beiden neuen Strassen seien zentral für die positive und nachhaltige Entwicklung des Kantons Thurgau, so der Volkswirtschaftsdirektor weiter. Mit dem Bau von BTS und OLS könne das stark gewachsene Verkehrsaufkommen kanalisiert und gelenkt werden, um die Städte und Dörfer im Mittel- und Oberthurgau wirksam zu entlasten und besser zu verbinden. Ausserdem werde mit der BTS und OLS auch der rücksichtsvolle Umgang mit dem Kulturland hochgehalten, und er unterstrich: «Mit BTS und OLS nehmen wir deshalb gebührend Rücksicht auf die betrieblichen Bedürfnisse der Landwirtschaft und fördern Strukturverbesserungen im Dialog mit den Betroffenen.»

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