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BTS/OLS: gemeinsame Vereinbarung betreffend Abstimmungs-Reklamen

Die Abstimmungskomitees «überparteiliches Komitee Ja zu BTS+OLS» und «BTS-OLS-Nein» haben am 7. Juni 2012 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die vom Verband Thurgauer Gemeinden sowie dem Departement für Bau und Umwelt und dem kantonalen Tiefbauamt mitgetragen wird. Sie regelt das Aufstellen von Reklamen im Vorfeld der Abstimmungen zu BTS/OLS am 23. September 2012.

Die Vereinbarung enthält zwei Kernpunkte. Innerorts werden neue Reklamen nur noch gemäss den geltenden Vorschriften und Richtlinien aufgestellt und zwar frühestens sechs Wochen vor der Abstimmung, also ab 12. August 2012. Bereits bestehende Werbeträger dürfen stehen gelassen werden, wobei sie den Vorschriften entsprechen müssen und bei Bedarf bis zum 16. Juni 2012 verschoben oder umplatziert werden müssen.

Ausserorts werden keine neuen Reklamen aufgestellt. Bereits bestehende Reklamen auf offenen Strecken werden bis am 16. Juni 2012 von den Komitees entfernt oder mit einem Minimalabstand von 30 Metern ab Strassenrand neu platziert. Gleiches gilt im Bereich von Kreuzungen und Kreiseln mit einem Knotenabstand von mindestens 50 Metern.

Die Komitees melden sich gegenseitig Zuwiderhandlungen gegen diese Vereinbarung. Im Streitfall kann das Tiefbauamt angerufen werden.

Die bestehenden Vorschriften und Richtlinien des Departements für Bau und Umwelt und des Tiefbauamtes dienen der Verkehrssicherheit. Um die spezielle Situation dieser Abstimmung und die bereits angelaufenen Werbeaktivitäten zu respektieren, wurde mit der Vereinbarung eine gemeinsame, pragmatische Linie festgelegt, die von allen Unterzeichnenden getragen wird.

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