Regierungsrat fordert die Aufnahme der BTS ins STEP
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau setzt sich weiterhin vehement für die Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) ein. Aus seiner Sicht berücksichtigt das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrassen mehrere aus Sicht der Kantone notwendige Projekte nicht und missachtet föderale Überlegungen. Der Kanton Thurgau beantragt deshalb zusammen mit weiteren Ostschweizer Kantonen, dass das STEP Nationalstrassen vor der Botschaft an das Parlament zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz überarbeitet wird.
Mit der Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz unterbreitet der Bundesrat den Kantonen das aktualisierte Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen. Gestützt darauf beantragt er einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,354 Milliarden Franken für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2023 und die Planung der übrigen Erweiterungsprojekte. Weiter beantragt er einen Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen in der Höhe von 8,433 Milliarden Franken.
Für den Kanton Thurgau ist wegen der Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) insbesondere das strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrassen von Bedeutung, das dieser Vorlage zu Grunde liegt und den mittel- und langfristigen Ausbau der Nationalstrassen steuert. Geht es nach dem Bund, finden Investitionen künftig primär in den Zentren und Agglomerationen statt. Mehrere Ostschweizer Vorhaben werden nicht einmal im Realisierungshorizont 2040 des STEP Nationalstrassen erwähnt. Es handelt sich primär um Projekte auf sogenannten NEB-Strecken, die der Bund per 1. Januar 2020 in sein Netz übernommen hat. Dagegen wehrt sich der Regierungsrat in aller Deutlichkeit. «Der ländlichere Raum darf nicht marginalisiert werden», schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.
Der Kanton Thurgau beantragt zusammen mit weiteren Ostschweizer Kantonen, dass das STEP Nationalstrassen vor der Botschaft an das Parlament überarbeitet wird. Vorhaben wie die BTS und der Zubringer Appenzellerland mit der Umfahrung Herisau müssten in das STEP aufgenommen und einem Realisierungshorizont zugeteilt werden. Allfällige Finanzierungsfragen können innerhalb des STEP thematisiert werden, schreibt der Regierungsrat.
Gesetze statt Zielvorstellungen
Für die Aufnahme der Bodensee-Thurtalstrasse spricht, dass sie ein umfangreiches Variantenstudium mit partizipativem Prozess durchlaufen hat, im kantonalen Richtplan verankert ist, per Volksentscheid legitimiert wurde und als Generelles Projekt nach Bundesstandards vorliegt. Gemäss erläuterndem Bericht zur Vorlage zweifelt der Bund bei der BTS an der Zweckmässigkeit respektive der Kompatibilität des gewählten Lösungsansatzes mit seinen eigenen übergeordneten verkehrs- und umweltpolitischen Grundsätzen. Aus Sicht des Regierungsrates ist es problematisch, dass der Bund mit dieser Argumentation ein sorgfältig erarbeitetes Projekt, das die Probleme vor Ort löst und die gesetzlichen Vorgaben einhält, nicht anhand der geltenden Gesetzgebung beurteilt, sondern anhand seiner eigenen Zielvorstellungen. Die BTS ist aus Sicht des Regierungsrats die bestmögliche Lösung für die Probleme auf und entlang der N23. Sie ist umweltverträglich und so weit als möglich optimiert. Deshalb gehört sie in das STEP Nationalstrassen.
Eigene Erhebungen zeigen, dass seit der Bahn 2000 rund 71'750 Millionen Franken Bundesgelder für den Ausbau der Bahn- und Strasseninfrastruktur beschlossen wurden, wovon circa 653 Millionen das Gebiet des Kantons Thurgau betreffen. Dies entspricht einem Anteil von lediglich 0.9 Prozent. Wird dies in Relation zur Einwohnerzahl (3.3 Prozent), zur Fläche (2.4 Prozent) oder zum Bruttoinlandprodukt (2.4 Prozent) gesetzt, so ist ersichtlich, dass im Kanton Thurgau ein Nachholbedarf besteht.
Föderale Überlegungen müssen eine Rolle spielen
Der Kanton Thurgau wehrt sich zudem dagegen, dass föderale Überlegungen keine Rolle mehr spielen. Der Bund schreibe selber, dass Nationalstrassen gewährleisten müssten, dass alle Landesteile und Kantone als Wohn- und Wirtschaftsstandorte attraktiv blieben und an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes teilhaben könnten. Die Erreichbarkeit der mittelstädtischen Agglomerationen und der Randregionen sei mit einer bedürfnisgerechten Ausgestaltung der Nationalstrassen zu gewährleisten. Im STEP würden die eigenen Aussagen des Bundes betreffend Erreichbarkeit nicht mehr angewandt. «Von der Bedürfnisgerechtigkeit ist im STEP nicht mehr viel zu spüren. Über die Zweckmässigkeit urteilen die Bundesämter aus der Ferne», schreibt der Regierungsrat. Leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen bilden laut Regierungsrat das Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft. In ländlich geprägten Raumstrukturen wie in der Ostschweiz nähmen die Strassen und insbesondere die Nationalstrassen eine zentrale Rolle mit einer breiten Aufgabenpalette wahr.